Garantieverlängerung

Planen Sie Ihre Zukunft auf zwei Rädern
Die Garantie deckt alle Reparaturkosten aufgrund von Schäden durch Herstellungs- oder Montagefehler von Teilen, als auch den Austausch der beschädigten Teile durch Originalteile sowie die notwendige Arbeitstätigkeit zur Demontage und Montage. Der Zeitraum der Garantieverlängerung für das Fahrzeug beträgt 12 oder 24 Monate, mit den folgenden Kilometerbegrenzungen: 50’000 km für 12 Monate Verlängerung oder 60’000 km für 24 Monate Verlängerung.
Die Garantieverlängerungen für das dritte oder, alternativ, für das dritte und das vierte Jahr können zu jedem Zeitpunkt, innerhalb der 24-monatigen Frist ab Zulassungsdatum des Fahrzeugs durch uns aktiviert werden.
Ausnahme: Angebot nicht gültig für Fahrzeuge mit 50 ccm Hubraum. Die Garantieverlängerung kann nur für Fahrzeuge abgeschlossen werden, die von der Firma OFRAG Vertriebsgesellschaft importiert und von einem offiziellen Wiederverkäufer in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein verkauft wurden.